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Bankvorausdarlehen - Bürgschaft
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Bankvorausdarlehen
Hierüber kann ein Bausparvertrag vorfinanziert werden. Man braucht nicht bis zur Zuteilung des Bausparvertrages warten sondern die Bank gewährt ein Darlehen in Höhe der Bausparsumme. Mit Zuteilung des Bausparvertrages erfolgt die Rückzahlung des Darlehens. Die Bank kann je nach Vereinbarung auf eine Tilgung während der Laufzeit verzichten.
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Baudarlehen
Ein Darlehen welches zur Finanzierung der Errichtung (Neubau und Um-/Ausbau) einer Immobilie dient.
Bauherr
Wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen lässt.
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Bauherrenhaftpflichtversicherung
Für Schäden die Dritte auf dem Baugrundstück und durch die Baumassnahme erleiden könnten haftet der Bauherr. Um ihn vor Ansprüchen Dritter zu schützen kann eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. (Handwerker die einen Unfall erleiden sind in der Regel über ihre eigene Versicherung abgedeckt)
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Baubeschreibung
Diese Baubeschreibung enthält detaillierte Angaben über die angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien bei einem Bauvorhaben, auch Objektbeschreibung genannt. Anhand der Beschreibung ist die Bauweise für den Käufer und Darlehensgeber nachvollziehbar und kann beurteilt werden. Sie ist die wichtigste Unterlage für eine Baugenehmigung und eine Baufinanzierung. Bei Verlust kann eine Kopie über das Bauamt beschafft werden. Alternativ hierzu bieten Banken auch entsprechende Formulare an, in denen das Objekt detailliert in seiner Art und Ausführung beschrieben werden kann.
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Baufortschritt
Der Darlehensgeber nimmt die Auszahlung bei einem Neubau oder auch bei einer Modernisierung üblicherweise nach dem Baufortschritt vor. Der Bautenstand wird durch den Bauherr oder den bauleitenden Architekten bestätigt. Nach der Makler- und Bauträgeverordnung (MaBV) erfolgt die Zahlung in der Regel in 7 Raten. Absprachen mit dem Darlehensgeber bzgl. der Zahlungen sind aber auch individuell möglich.
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Baugrenze
Die im Bebauungsplan festgesetzte Grenze, die mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
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Baujahr
Jahr der Gebäudeerrichtung;(Neubau) Angabe des Baujahres bei bestehenden Objekten
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Baukosten
Summe der reinen Kosten für die technischen Bauleistungen, wie sie vom Bauhandwerk einschließlich Materiallieferung erbracht werden und für die Errichtung von Gebäuden erforderlich sind (ohne Erschließung und Baunebenkosten).
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Baulast
Hierbei handelt es sich um eingetragene öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstückes. Hierzu kann das Baulastenverzeichnis vor Erwerb eines Grundstückes oder einer Immobilie beim zuständigen Bauordnungsamt eingesehen werden.
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Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.
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Baunebenkosten
Zu den Baukosten fallen zusätzliche Kosten für die Errichtung an. Dazu gehören das Architektenhonorar, Kosten der Statiker und Prüfingenieure, Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren, Gebühren für amtliche Prüfungen (Bauabnahmen). Diese Kosten können zusätzlich zu den reinen Baukosten zwischen 10 % und 20 % der Gesamtkosten ausmachen.
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Bauspardarlehen
Für wohnwirtschaftliche Zwecke gewähren Bausparkassen Baufinanzierungsnachdarlehen. Der Bausparer spart je nach Tarifvariante 40% bis 50% der Bausparsumme an und erhält dann ein Bauspardarlehen von 50% oder 60%. So ist eine Sicherung eines günstigen Darlehenszinssatzes möglich. Allerdings ist zu beachten, dass die Belastung des Grundstücks durch Bauspardarlehen nicht mehr als 80 Prozent seines Beleihungswerts betragen darf. Ein Grundbucheintrag kann auch nachrangig erfolgen d.h. hinter einer Bank die erstrangig eingetragen ist.
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Bausparvertrag
Durch einen Bausparvertrag bekommt der Bausparer nach Ansparung der Bausparsumme ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
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Bauwesenversicherung
Eine Bauwesenversicherung wird heutzutage als Bauleistungsversicherung bezeichnet.
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Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr wird von vielen Instituten für die Abwicklung des Kreditantrags verlangt. Hier kann der Darlehensnehmer bei der Kalkulation seines Finanzierungsbedarfs mit etwa ein bis zwei Prozent des Kreditbetrags rechnen. Sie werden bei einem Hypothekendarlehen vom Bruttokreditbetrag abgezogen. Im Gegensatz zu anderen Nebenkosten fließt diese in die Kalkulation des Effektivzinses ein. Nicht alle Kreditinstitute verlangen eine Bearbeitungsgebühr
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Beleihungsauslauf
Der Beleihungsauslauf ist eine errechnete Größe und stellt das Verhältnis zwischen Ihrem Darlehen (zzgl. bestehender Vorlasten) und dem Beleihungswert des Objektes dar, welcher fremdfinanziert wird.
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Beleihungsobjekt
Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, können als dingliche Sicherheiten für eine Baufinanzierung dienen. Sie fungieren dann als Beleihungsobjekte.
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Beleihungswert
Vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe zur Beleihung einer Immobilie. Entspricht i.d.R. dem Wert, der bei einem späteren Verkauf unter normalen Umständen jederzeit erzielt werden kann (Wert der dauerhaft erzielbar ist). Diese Größe ist entscheidend für die Beleihung. Die von den Darlehensgebern gewährte Kredithöhe richtet sich nicht nur nach dem Einkommen des Hauskäufers oder Bauherrn, sondern auch nach dem Beleihungswert der Immobilie. Dabei ist es üblich, dass die Geldinstitute einen Sicherheitsabschlag von 10 bis 20 Prozent vom Marktwert abziehen.
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Beleihungsgrenze
Prozentualer Wert einer Immobilie, bis zu dem Kreditinstitute ein Objekt beleihen. Grundlage für die Festlegung der Darlehenshöhe sind bei Sachwertobjekten (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) der Bodenwert (Grundstückswert) und der Gebäudewert. Eine wichtige Rolle spielen auch Lage und Ausstattung und bei vermieteten Objekten der auf Dauer erzielbare Mietertrag (Ertragswert). Hypothekenbanken können
bis zu 100 % finanzieren der angemessenen Gesamtherstellungskosten bzw. des Kaufpreises, wenn die laufenden Belastungen für den Darlehensnehmer tragbar sind.
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Bereitstellungszinsen
Der Darlehensgeber berechnet ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Darlehensvertrages für noch nicht ausgezahlte Darlehensteile einen Zins, den Bereitstellungszins. Der Bereitstellungszins beträgt i.d.R. 3% p.a. bzw. 0,25% pro Monat.
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Beurkundungspflicht
Grundstücksgeschäfte (Grundstückskaufvertrag) müssen generell notariell beurkundet werden.
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Bewirtschaftungskosten
Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten: So können dem Mieter umlagefähige Bewirtschaftungskosten in Rechnung gestellt werden (z.B. Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.). Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten muss der Vermieter hingegen allein tragen (z.B. Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).
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Bodenwert
Der Bodenwert spiegelt den Wert eines Grundstückes wieder, er ist abhängig vom Grad der Erschließung, von der Beschaffenheit, Lage, Zuschnitt und Größe.
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Bonität
Die Kreditwürdigkeit des Kunden wird durch die Banken aufgrund gesetzlicher Vorschriften die im Kreditwesengesetz (KWG) geregelt sind überprüft. Darunter versteht man die Bonität des Kunden. Es wird geprüft ob die laufenden Kreditkosten (Belastung) sowie die angemessene Lebensführung durch die regelmäßigen Einkünfte getragen werden können. Hierzu werden außerdem Schufa-Auskünfte eingeholt, aus dem das Zahlungsverhalten für bisherige Kreditverpflichtungen erkennbar ist.
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Brandversicherung
Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken (Neuwertversicherung). Eine ausreichende Brandversicherung muss bei manchen Kreditinstituten nachgewiesen werden.
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Bürgschaft
Einseitig verpflichtender Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Durch diesen verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger des Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten ein zu stehen. Bürgschaften finden bei Baufinanzierungen selten eine Anwendung.


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