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Damnum - Disagio
Damnum
Darlehen
Darlehensbewilligung
Darlehensgeber
Darlehensnehmer
Darlehensrate
Darlehensvertrag
Dingliche Sicherheiten
Dingliche Zinsen
Disagio
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Damnum
siehe Disagio
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Darlehen
Entgeltliche Überlassung von Geld oder andere vertretbare Sachen durch den Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.
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Darlehensbewilligung
Rechtlich verbindliche Zusage der Gewährung eines Darlehens durch einen Darlehensgeber.
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Darlehensgeber
Kreditinstitut welches dem Darlehensnehmer das Darlehen gewährt.
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Darlehensnehmer
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber das Darlehen, welches er zurückzahlen muss. Als Darlehensnehmer können natürliche Personen, juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen auftreten.
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Darlehensrate
In der Rate sind alle regelmäßigen Zahlungen des Darlehensnehmers an den Darlehensgeber beinhaltet. Umfasst sind hier die zu entrichteten Zinsen sowie Tilgungsleistungen die zur Rückzahlung des Darlehens führen.
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Darlehensvertrag
Mit diesem Vertrag wird die Finanzierungssumme bewilligt und die Rückzahlung vereinbart. Er unterliegt keinen Formvorschriften. Das Darlehen kann durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch ein Finanzierungsangebot der Bank und Annahme des Kunden zustande kommen. In dem Darlehensvertrag werden die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart. Die Sicherung des Darlehens erfolgt durch die Eintragung einer Grundschuld.
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Dingliche Sicherheiten
(= Grundpfandrechte) belasten ein Grundstück und stehen im Grundbuch in Abteilung III.
(Beispiel: Grundschuld).
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Dingliche Zinsen
Dingliche Zinsen (meist 18%) sind häufig Bestandteil des Eintrags einer Grundschuld, in Abteilung III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag.
Die Zinsen und der Grundschuldbetrag stellen den maximalen Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann.
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Disagio
Vereinbart der Darlehensnehmer mit dem finanzierenden Institut ein Disagio - auch Damnum genannt - zahlt das Kreditinstitut das Darlehen nicht zu 100 Prozent aus, sondern mit einem Abschlag von bis zu zehn Prozent. Dieser Auszahlungsverlust ist im Grunde eine Zinsvorauszahlung. Denn im Gegenzug reduziert der Kreditgeber für den Festschreibungszeitraum den Nominalzins, sodass der Effektivzins etwa dem eines Kredits mit 100 Prozent Auszahlung entspricht. Ein Disagio lohnt sich aber nur noch für den Käufer oder Bauherrn einer vermieteten Immobilie. Denn im Gegensatz zum Eigenheimbesitzer kann der Vermieter den Abschlag steuerlich geltend machen.


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