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Kaltmiete - Kubatur
Kaltmiete
Kataster
Katasteramt
Kaufnebenkosten
Kommunaldarlehen
Kommunalobligationen
Konditionen
Konditionsanpassung
Kreditkonsolidierung
Kubatur
Kaltmiete
Auch kalte Leerraummiete genannt. In der Miete enthaltene Zahlungen für Zentralheizung, Wasser, Möblierung, etc. werden nicht berücksichtigt.
Kataster
Das Kataster (Liegenschaftskataster) ist ein vom jeweils örtlich zuständigen Liegenschaftsamt geführtes Verzeichnis, in dem die Grundstücke einer Gemeinde bzgl. Lage, Größe, Nutzungsart, etc. beschrieben und durch entsprechendes Kartenmaterial dargestellt wird.
Katasteramt
Das Katasteramt oder Liegenschaftsamt führt neben den Gemarkungs- und Flurkarten das Liegenschaftsbuch und das Gebäudebuch. Im Liegenschaftsbuch werden die Flurstücke eines Eigentümers innerhalb einer Gemeinde zusammengefasst. Im Gebäudebuch werden alle bebauten Grundstücke ausgewiesen. Das Katasteramt hat somit u.a. die behördliche Aufgabe das Grundstückskataster aufzubauen, zu führen und aktuell zu halten (z.B. Vermessung von Grundstücken, Erstellung von Kartenmaterial, Führung und Aktualisierung der Verzeichnisse, usw.). Katastervermessungen dürfen nur durch das zuständige Liegenschaftsamt und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ausgeführt werden. Die für die Baufinanzierung erforderlichen Katasterpapiere können beim zuständigen Katasteramt gegen Gebühr ausgestellt werden.
Kaufnebenkosten
Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Notar- und Amtsgerichtskosten.
Kommunaldarlehen
Kommunaldarlehen sind Kredite die an Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gewährt werden. (Länder, Bund, Gemeinden).
Die Schuldner haben in der Regel eine einwandfreie Bonität und haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit dem Steueraufkommen. Kommunaldarlehen werden meist blanko, d.h. ohne Stellung von Sicherheiten gewährt.
Kommunalobligationen
Sie dienen der Beschaffung von langfristigen Finanzmitteln für die Gewährung von Darlehen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Kommunalobligationen sind so genannte öffentliche Pfandbriefe.
Konditionen
Ein Darlehensgeber stellt unter gewissen Bedingungen dem Darlehensnehmer ein Darlehen zur Verfügung. Hierzu gehören der Nominalzinssatz, der Auszahlungskurs, die Dauer der Zinsfestschreibung, der Tilgungssatz, der Tilgungsbeginn, Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren.
Konditionsanpassung
Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen für die Darlehensgewährung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart werden. Zu diesem Zweck unterbreitet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Zinsfestschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt richten.
Kreditkonsolidierung
Bei mehreren bestehenden Kreditverpflichtungen können diese in einem Darlehen zusammengefasst werden. Durch ein neues Darlehen werden die bestehenden Kreditschulden abgelöst.
Eine Konsolidierung ist dann ratsam, wenn die Zinsaufwendungen insgesamt geringer werden als die Summe der einzelnen Zinszahlungen der bisherigen
Kredite.