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Umbauter Raum - Unbedenklichkeitsbescheinigung
Umbauter Raum
Umschuldung
Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Umbauter Raum
Der umbaute Raum (UR) ist ein Maß für die Kubatur von Gebäuden, auch Brutto-Rauminhalt (BRI) genannt. Der umbaute Raum wird folgendermaßen berechnet:
Grundsätzlich wird Länge x Höhe x Breite der Rohbauaußenmaße berechnet.
- Bei Fertigmaßen wird von allen Maßen 2 % für den Verputz abgezogen.
- Die Höhe wird ab Oberkante Kellerfußboden gerechnet.
- Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird ab Geländeoberfläche gerechnet.
- Bei nicht ausgebautem Dachgeschoss wird die Höhe bis zur Oberfläche der Böden über dem obersten Vollgeschoss gerechnet.
- Bei ausgebautem Dachgeschoss wird bis zur Außenfläche der umschließenden Wände und Decken gerechnet, ohne Dacheindeckung
- Bei unterschiedlichen Geschoßgrundrissen müssen die einzelnen Geschoße separat gerechnet werden.
Der nicht ausgebaute Dachraum wird nur zu einem Drittel angesetzt.
Nicht gesondert berechnet werden:
- Dachgauben und -aufbauten bis 2 m² Ansichtsfläche
- Balkonplatten und Vordächer bis zu 0,5 m Ausladung
- Dachüberstände und Gesimse, einzelne vorgelagerte Stufen, Wandsäulen und -pfeiler
- normale Gründungen
Beim umbauten Raum werden ferner folgende besonders zu veranschlagenden Bauteile nicht berücksichtigt:
- außergewöhnliche Gründungen (z.B. Pfahlgründungen)
- wasserdruckhaltende Dichtungen
- Balkon- und Terrassenbrüstungen
- Balkonplatten und Vordächer > 0,5 m Ausladung
- Freitreppen
- freistehende Schornsteine
- Dachaufbauten und -gauben mit > 2 m² Ansichtsfläche
- Gruben und Kanäle.
Soll aus einer Angabe des Brutto-Rauminhalts der umbaute Raum errechnet werden, kann man folgende Faustformel anwenden:
alle nicht überdeckten oder nicht in voller Höhe umschlossenen Bereiche abziehen
2/3 von allen nicht ausgebauten Teilen von Dachgeschossen abziehen.
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Umschuldung
Ablösung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen, in der Regel bei einem anderen Kreditinstitut. Umschuldungen erfolgen z.B.
um kurzfristige Bankkredite (Zwischenfinanzierungen) in ein langfristiges Hypothekendarlehen oder
ein Gleitzins- in ein Festzinsdarlehen umzuwandeln,
bei Konditionsanpassung, wenn die Zinsfestschreibungsfrist des laufenden Darlehens erreicht ist und der Darlehensnehmer mit den neuen Konditionen nicht einverstanden ist und einen anderen Kreditgeber wählt.
Siehe auch Anschlussfinanzierung.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach § 22 Abs. 1 GrEStG dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts in das Grundbuch erst dann als Eigentümer oder als Erbbauberechtige eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Das Finanzamt wird diese Bescheinigung erteilen, sobald die Grunderwerbssteuer, die zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor Fälligkeit entrichtet werden kann, gezahlt ist.