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Wegerecht - Wohnungsgrundbuch
Wegerecht
Wertermittlung
Wohnfläche
Wohnungseigentum
Wohnungseigentumsgesetz
Wohnungsgrundbuch
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Wegerecht
Das Wegerecht ist eine Belastung eines Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks. Der Eigentümer des begünstigten Grundstücks ist berechtigt, einen Weg über das belastete Grundstück zu nutzen. Das Wegerecht wird in Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen) des Grundbuchs eingetragen und ist ein vererbbares und veräußerbares Recht.
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Wertermittlung
Sie dient der Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) oder des Beleihungswertes. Während der Verkehrswert stichtagsbezogen ermittelt wird, stehen beim Beleihungswert die dauerhaften Eigenschaften und Ertragswahrscheinlichkeiten des zu beleihenden Objekts über den gesamten Beleihungszeitraum im Mittelpunkt. Der Beleihungswert ist daher niedriger als der Verkehrswert.
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Wohnfläche
Für die Nutzung und die Wertermittlung von Wohngebäuden ist die Größe der Wohnfläche wichtig. Zur Wohnfläche (auch Grundfläche genannt) gehören nicht Keller, Waschräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Schuppen und Garagen.
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Wohnungseigentum
ist das Allein- oder Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zu dem es gehört.
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Wohnungseigentumsgesetz
Die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz.
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Wohnungsgrundbuch
Für jede Eigentumswohnung wird ein besonderes Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. Hier werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen.


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