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Zedent - Zusatzsicherheiten
Zedent
Zession
Zins
Zinsabschlag
Zinsbelastung
Zinsertrag
Zinsfestschreibung, Zinsbindung
Zusatzsicherheiten
Zedent
Im Abtretungsvertrag wird der Gläubiger, der eine Forderung abtritt, als Zedent bezeichnet.
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Zession
Siehe Abtretung
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Zins
Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Nominalzinssatz.
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Zinsabschlag
Nach dem Zinsabschlaggesetz werden seit dem 1. Januar 1993 grundsätzlich alle Zinseinkünfte mit einem Abschlag von 30% versehen. Dieser Betrag wird von den Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt weitergeleitet. Dieser Abzug kann verhindert werden, wenn der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt. Zinsen auf Bausparguthaben sind jedoch auch ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, wenn dem Bausparer im Kalenderjahr der Gutschrift der Kapitalerträge für Bausparbeiträge eine Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie gewährt wird.
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Zinsbelastung
Höhe der durch den Darlehensnehmer zu zahlenden Zinsen für ein Darlehen.
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Zinsertrag
Erträge des Darlehensgebers für die Überlassung eines Darlehens an den Darlehensnehmer (Zins).
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Zinsfestschreibung, Zinsbindung
Mit Zinsfestschreibung bzw. Zinsbindungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, für den die Zinskonditionen eines Darlehens vertraglich festgeschrieben sind. In einer Niedrigzinsphase ist es empfehlenswert, sich die aktuell bestehenden günstigen Zinskonditionen durch eine langfristige Zinsfestschreibung zu sichern. Des Weiteren bietet eine Zinsfestschreibung gegenüber einer variablen Verzinsung dem Darlehensnehmer eine größere Sicherheit, da dieser seine finanzielle Belastung langfristig genauer berechnen kann.
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Zusatzsicherheiten
Unter besonderen Umständen können Kreditinstitute zur Absicherung eines Kredits zusätzliche Sicherheiten vom Kreditnehmer verlangen. Dazu gehören z.B. Abtretung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung, Bürgschaft vom Arbeitgeber, Verpfändung von Wertpapieren, etc.


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